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'Ssehstörung'

Deutsche Richter retten die Ehre der Waffen-SS


cv-muc.de: Die Waffen-SS

Alljährlich marschieren in Salzburg am 1. November SS-Veteranen mit Anhang und Blasmusik zum Kriegerdenkmal am Kommunalfriedhof, wo sie einen Kranz mit einer schwarzen Banderole niederlegen, auf welcher zu lesen ist: 'Zum ehrenden Gedenken an unsere gefallenen Kameraden von der Waffen-SS'. Die FPÖ marschiert mit, der Bischhof voraus. Der Künstler Wolfram P. Kastner versah diesen Skandal erstmals 1994 mit einem 'Scherenschnitt' - wie auch 1999, 2001, 2003, 2004, 2005, - damit er weithin sichtbar und endlich unterbunden wird.

Die SS-Veteranen erstatteten Anzeige und stiessen wüste Drohungen aus. Zwar wurden die Strafverfahren in Österreich gegen Kastner eingestellt, jedoch fand ein deutscher Staatsanwalt von sich aus ein besonderes deutsches Strafverfolgungsinteresse: das zuständige Oberlandesgericht fasste den Beschluss, wonach die Salzburger SS-Kranzschleife durch das Eigentumsgrundrecht des deutschen Grundgesetzes geschützt sei.

Scheinbar ist der antifaschistische Grundkonsens der Verfassung den hiesigen Richtern gleichgültig, ebenso wie die Freiheit der Kunst. Gegen diesen Beschluss wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wolfram Kastner zeigt den 'Stoff', der den Richtern so schützenswert ersheint und wird uns den Fall schildern. Mit diesem gegenwärtigen Stand der gerichtlichen Auseinandersetzungen, sieht Kastner dem diesjährigen 1. November entgegen...

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